Das Arbeitsrecht
Definition
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Während das Individualarbeitsrecht das (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer behandelt, so behandelt das Kollektivarbeitsrecht das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und dem Betriebsrat bzw. Personalräten auf der einen Seite, und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).
Wikipedia, Arbeitsrecht