Unter Kündigungsschutz versteht man Regelungen aus dem Privatrecht, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen.Wikipedia, Kündigungsschutz
Einer Kündigung sind grundsätzlich nur Verträge zugänglich, die auf einen dauerhaften bzw. sich wiederholenden Austausch von Leistung und Gegenleistung gerichtet sind, sogenannte Dauerschuldverhältnisse. Gesetzlich geregelte Dauerschuldverhältnisse sind beispielsweise der Dienstvertrag, der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag, der Pachtvertrag, die Leihe, der Darlehensvertrag oder der Versicherungsvertrag. Daneben existieren auch Dauerschuldverhältnisse, die nicht gesetzlich geregelt sind, wie beispielsweise der Leasingvertrag. Aber auch ein Reisevertrag, der kein Dauerschuldverhältnis darstellt, ist der Kündigung zugänglich
Die Möglichkeit, solche Dauerschuldverhältnisse kündigen zu können, entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie oder der Vertragsfreiheit: Aus Art. 2 GG ergibt sich für jede Rechtspersönlichkeit das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wann und mit wem sie welchen Vertrag abschließt. Dieses Recht schließt auch das Recht ein, sich von einem einmal geschlossenen Vertrag wieder lösen zu können, ihn einseitig zu beenden. Dieses Recht steht allerdings im Widerspruch zu dem Recht, sich auf die Einhaltung einmal geschlossener Verträge verlassen zu können, "pacta sunt servanda", und dieses Recht auch (gerichtlich) durchsetzen zu können. Der Arbeitgeber muss sich darauf verlassen können, dass seine Arbeitnehmer auch am nächsten Tag noch arbeiten kommen, der Versicherungsnehmer erwartet, dass seine Versicherung im Schadensfall auch zahlt und sich der Zahlungspflicht nicht durch eine spontane Kündigung entzieht.
Um diesen Widerspruch aufzulösen, hat der Gesetzgeber für die Kündigung der meisten Dauerschuldverhältnisse Regeln aufgestellt, die zum einen eine Kündigung ermöglichen (Privatautonomie), sie zum anderen jedoch auch beschränken, indem beispielsweise Fristen für die Kündigung bestimmt werden (pacta sunt servanda). Allgemein bildet daher jede Beschränkung der Möglichkeit, einen Vertrag durch Kündigung zu beenden, eine Art Kündigungsschutz im weiteren Sinne.
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