Rechtsanwalt Siegfried Hahn

Aktuelle Info : Beurteilungswesen in Braunschweig rechtsfehlerhaft !

Biografie:

Siegfried Hahn ist seit rund zwei Jahrzehnten als Rechtsanwalt in Braunschweig – mit einem vierjährigen Zwischenaufenthalt in Peine – tätig und – nach erfolgreichem Abschluss der entsprechenden Fachanwaltslehrgänge in Berlin und Hannover in den Jahre 2000 und 2001 – seit 2002 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.

Siegfried HahnHerr Hahn ist ausschließlich auf diesen Rechtsgebieten tätig. Innerhalb des Verwaltungsrechts beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Bereichen des Beamtenrechts und dem Personalvertretungsrecht, verfügt ebenso über umfassende Erfahrung im Bereich des öffentlichen Bau- und Fachplanungs- sowie Raumordnungsrechts und des Umweltrechts, insbesondere in der Begleitung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren, und berät und vertritt Investoren ebenso wie auch Kommunen und Genehmigungs-behörden bei Planungen und Projekten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie.

Sein verwaltungsrechtliches Interesse gilt darüber hinaus aber auch dem Bereich des Kommunalrechts, in den er neben seinen rechtlichen Fachkenntnissen auch seine persönliche Erfahrung aus rund eineinhalb Jahrzehnten kommunalpolitischer Tätigkeit, zumal auf den Gebieten des kommunalen Haushalts- und Finanzwesens sowie außerdem dem der Altlastensanierung einbringen kann. Ebenso interessiert er sich für das Kommunalabgabenrecht.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Hahn insbesondere Arbeitnehmer und Betriebsräte in sämtlichen Rechts- und Regelungsstreitigkeiten. Auch hier kann er bereits auf eine umfassende berufliche Erfahrung zurückblicken, im Bereich des Individualarbeitsrechts insbesondere in Hinblick auf Bestandsschutzstreitigkeiten, wie die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren oder innerhalb der gerichtlichen Überprüfung befristeter Arbeitsverträge, der tariflichen Eingruppierung, insbesondere im öffentlichen Dienst, aber etwa auch der Vergütungsstreitigkeiten oder der Regelung der Inhalte von Arbeitszeugnissen.

Im kollektiven Arbeitsrecht beschäftigt sich Herr Hahn zentral mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts von der Durchsetzung von Ausstattungsgegenständen für die Betriebsratsarbeit gegenüber dem Arbeitgeber über die Vertretung von Betriebsräten in Wahlanfechtungsverfahren bis hin zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Herr Hahn berät und vertritt dabei ganz überwiegend die Interessen von Betriebsräten in Beschluss- und Einigungsstellenverfahren und wurde hierfür auch bereits vermehrt durch örtliche Gewerkschaftsvertretungen empfohlen. Auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts hat er daneben in jüngerer Zeit gemeinsam mit dem Berliner Kollegen, Herr Rechtsanwalt Wolf-Dieter Rudolph, in der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (AiB) mehrere Aufsätze veröffentlicht, so

  • Der Rumpfbetriebsrat, AiB 2008, 534 ff.,
  • Betriebsratswahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums,
  • AiB 2008, 651 ff. und
  • Das Übergangsmandat des Betriebsrats, AiB 2009, 436.

Kompetenzen:

  • Verwaltungsrecht (Fachanwalt)
  • Arbeitsrecht (Fachanwalt)
  • Beamtenrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Öffentliches Bau-, Raumordnungs- und Fachplanungsrecht
  • Umweltrecht
  • Kommunalrecht
  • Kommunalabgabenrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Arbeitsverhältnisse
  • Tarifliche Eingruppierung
  • Betriebsverfassungsrecht

eMail-Kontakt : info@ra-hahn-bs.de

Meine eigene Homepage finden Sie unter der Adresse : www.ra-hahn-bs.de

Aktuelles

Beurteilungswesen in Braunschweig rechtsfehlerhaft!

In zwei durch Rechtsanwalt Siegfried Hahn in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren erwirkten Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am 28.05.2015 die Rechtswidrigkeit der Beurteilungspraxis der Stadt Braunschweig gegenüber ihren Bediensteten festgestellt (Az. 7 B 499/14 und 7 B 500/14). In seinen Entscheidungen stellte das Gericht jeweils fest, dass die auf der Grundlage der von der Stadt Braunschweig selbst entwickelten Beurteilungsrichtlinien vom 01.07.2007 durchgeführten Auswahlverfahren für Beförderungsdienstposten jeweils rechtlich mangelhaft waren, weil die den jeweiligen Gesamtnoten der den Auswahlentscheidungen zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilungen "rein arithmetisch berechnet wurden" und "daher nicht aussagekräftig und nicht geeignet" sind, "die Auswahlentscheidung zu begründen".

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind rechtskräftig.

Da die Beurteilungsrichtlinien der Stadt Braunschweig vom 01.07.2007 rechtswidrig eine Arithmetisierung vorschreiben, sind damit sämtliche auf ihrer Grundlage erstellten dienstlichen Beurteilungen und die darauf gründenden Personalentscheidungen rechtsfehlerhaft und anfechtbar, soweit sie nicht bereits bestandskräftig geworden sind. Dies gilt auch für die Entscheidungen der Stadt über die jährliche leistungsorientierte Bezahlung.

Von den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts betroffen sind damit sämtliche Bediensteten der Stadt Braunschweig und ihrer Unternehmen, soweit auf sie die Beurteilungsrichtlinien vom 01.07. 2007 noch Anwendung finden.

Soweit Sie hierzu mehr erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an das Anwaltsbüro Pawelstraße 5 in Braunschweig. Rechtsanwalt Siegfried Hahn steht Ihnen dazu jederzeit gern zur Verfügung.